Allgemeine Geschäftsbedingungen der waitrAI Sp. z o.o. für Restaurants
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- Version 2026-11 · Stand 4. November 2026 (aktuell) – diese Seite
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der waitrAI Sp. z o.o., ul. Stolarska 5, 56-400 Oleśnica, Polen, KRS 0001201023 („waitrAI“), und ihren Kunden über die Nutzung der Plattform waitrAI.
(2) Das Angebot richtet sich nur an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn waitrAI ihnen in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn waitrAI ihnen nicht widerspricht. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss und Konto
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Onboarding mit der Zustimmung zu diesen AGB abschließt und waitrAI den Zugang freischaltet. waitrAI bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail und schickt diese AGB als PDF mit.
(2) Der Kunde macht vollständige und richtige Angaben und hält sie aktuell. Zugangsdaten und die Manager-PIN hält er geheim. Er ist für Handlungen über sein Konto verantwortlich, außer er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
(3) waitrAI kann einen Vertragsschluss aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei falschen Angaben oder Missbrauchsverdacht.
§ 3 Leistungen
(1) waitrAI stellt eine Software über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Den Umfang regeln die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs und diese AGB. Dazu gehören je nach Tarif:
- ein Assistent, der über WhatsApp Bestellungen und Reservierungen aufnimmt und Fragen beantwortet;
- ein Dashboard für Bestellungen, Reservierungen, Speisekarte und Einstellungen;
- das Einlesen von Speisekarten mit KI;
- Zahlungslinks über PayPal;
- im Tarif Pro zusätzlich Treueprogramm, Empfehlungen beim Bestellen (Upselling), Rundnachrichten, Auswertungen sowie die automatische Verarbeitung von Gutscheinen und Rabattaktionen beim Bestellen.
(2) waitrAI überlässt keine Software zur Installation und keinen Quellcode.
(3) waitrAI entwickelt die Plattform weiter und darf sie ändern, wenn die vereinbarten Leistungen im Wesentlichen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen der vereinbarten Leistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich; für das Modul Treueprogramm gelten dessen eigene Regeln.
§ 4 KI-Funktionen
(1) Einige Funktionen nutzen Sprachmodelle, insbesondere die Antworten im Chat, das Umwandeln von Sprachnachrichten in Text und das Einlesen von Speisekarten. Sprachmodelle erzeugen ihre Ergebnisse auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten. waitrAI schuldet ein System nach dem Stand der Technik mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Schutzmechanismen, aber keine in jedem Einzelfall richtige Antwort. Das ist Teil der vereinbarten Beschaffenheit. Davon unberührt schuldet waitrAI, dass Preise, Summen, Allergene und Zusatzstoffe in Bestellübersichten und Bestätigungen unverändert aus den vom Kunden freigegebenen Daten übernommen werden. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung in der bei Vertragsschluss gültigen, versionierten Fassung.
(2) Der Assistent verwendet nur die Daten, die der Kunde freigegeben hat: Speisekarte, Preise, Allergene, Zusatzstoffe, Öffnungszeiten, Liefergebiete. Eingelesene Speisekarten gehen erst live, wenn der Kunde sie geprüft und freigegeben hat.
(3) Der Kunde ist als Lebensmittelunternehmer für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich, insbesondere für Preise, Allergene und Zusatzstoffe (LMIV). Er prüft eingehende Bestellungen vor der Annahme.
(4) waitrAI zeigt den Gästen beim ersten Kontakt an, dass sie mit einem KI-System schreiben („digitaler KI-Kellner“), und der Assistent antwortet auf Nachfrage ehrlich, dass er kein Mensch ist (Art. 50 Abs. 1 KI-VO). Der Kunde darf diesen Hinweis nicht entfernen, ändern oder umgehen und den Assistenten nicht als Menschen ausgeben.
(5) Der Kunde sorgt dafür, dass sein Personal mit den KI-Funktionen ausreichend vertraut ist (Art. 4 KI-VO). waitrAI stellt dazu Anleitungen bereit.
(6) waitrAI und ihre Dienstleister verwenden Inhalte des Kunden und seiner Gäste nicht zum Training von KI-Modellen.
§ 5 WhatsApp und andere Drittplattformen
(1) Für den Chat nutzt der Kunde sein eigenes WhatsApp-Business-Konto bei Meta; waitrAI greift in seinem Auftrag darauf zu. Für Zahlungslinks nutzt der Kunde sein PayPal-Konto, für die Abrechnung nutzt waitrAI Stripe. Die Leistung von waitrAI endet an der Schnittstelle zu diesen Diensten (Übergabepunkt). Für deren Verfügbarkeit ist waitrAI nicht verantwortlich, außer die Störung beruht auf einer Pflichtverletzung von waitrAI.
(2) Der Kunde hält die Bedingungen und Richtlinien von WhatsApp ein, insbesondere die WhatsApp Business Messaging Policy. Soweit nötig, schließt er eigene Verträge mit diesen Diensten und hält sie aufrecht, zum Beispiel ein eigenes PayPal-Konto.
(3) Ändert Meta seine Bedingungen oder technischen Vorgaben, darf waitrAI die betroffenen Funktionen anpassen, soweit das nötig ist. Gebühren für sein WhatsApp-Business-Konto zahlt der Kunde direkt an Meta.
(4) Sperrt oder beschränkt Meta die WhatsApp-Nummer des Kunden oder schließt Meta Dienste wie waitrAI dauerhaft aus, können beide Seiten den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Ein voraus gezahltes Entgelt für die Zeit nach dem Vertragsende erstattet waitrAI anteilig. Das gilt nicht, wenn der Kunde die Sperre durch einen Verstoß gegen die WhatsApp-Richtlinien verursacht hat.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Support
(1) waitrAI stellt die Plattform am Übergabepunkt mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Kalendermonat bereit. Gemessen wird durch eine externe Überwachung des Bestellempfangs in Abständen von höchstens fünf Minuten; das Ergebnis kann der Kunde einsehen.
(2) Nicht als Ausfall zählen:
- angekündigte Wartungen, höchstens 4 Stunden im Monat, montags bis donnerstags zwischen 2 und 6 Uhr;
- Störungen der Dienste nach § 5 Abs. 1, des Internets oder der Geräte des Kunden, soweit sie außerhalb des Einflussbereichs von waitrAI und ihrer Unterauftragsverarbeiter liegen;
- Sperren nach § 10.
(3) Dringende Sicherheitsupdates darf waitrAI jederzeit einspielen.
(4) Support gibt es per E-Mail an hello@waitrai.app, werktags von 9 bis 18 Uhr. Störungen, die den Bestellbetrieb verhindern, bearbeitet waitrAI vorrangig.
§ 7 Pflichten des Kunden
Der Kunde:
- hält Speisekarte, Preise, Verfügbarkeiten, Öffnungszeiten, Liefergebiete und Kontaktdaten aktuell und richtig;
- prüft Bestellungen und Reservierungen und reagiert im Dashboard in angemessener Zeit;
- lädt nur Inhalte hoch, die er nutzen darf, und nur rechtmäßige Inhalte;
- nutzt die Plattform nicht missbräuchlich, insbesondere nicht für Spam, Täuschung oder Angriffe auf die Plattform;
- meldet erkannte Störungen und Sicherheitsvorfälle unverzüglich;
- sichert Daten, die er außerhalb der Plattform braucht, selbst, zum Beispiel für seine Buchhaltung.
§ 8 Werbung und Nachrichten an Gäste
(1) Für Werbung an Gäste, auch über Rundnachrichten, ist allein der Kunde verantwortlich. Er schickt Werbung nur an Gäste, die vorher ausdrücklich eingewilligt haben (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Bitten um eine Bewertung gelten dabei ebenfalls als Werbung.
(2) waitrAI stellt dafür Werkzeuge bereit: Einwilligungsabfrage mit Nachweis, Abmeldung per Stichwort, Abmeldehinweis in jeder Werbenachricht und Prüfung der Einwilligung vor jedem Versand. Der Kunde darf diese Werkzeuge nicht umgehen. Er trägt Abmeldungen, die ihn auf anderem Weg erreichen, unverzüglich im Dashboard ein.
(3) Der Kunde veröffentlicht einen Datenschutzhinweis für seine Gäste. waitrAI stellt dafür ein Muster bereit; das Muster ist keine Rechtsberatung.
§ 9 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise des gebuchten Tarifs laut Preisliste, derzeit:
- Basic: 49 € im Monat plus 0,99 € je Bestellung;
- Pro: 99 € im Monat plus 1,29 € je Bestellung.
Alle Preise sind Nettopreise. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Staat schuldet der Kunde die Umsatzsteuer (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers); er gibt dafür seine USt-IdNr. an.
(2) Als Bestellung zählt jede Bestellung, die ein Gast über die Plattform abschickt und die im Dashboard des Kunden eingeht. Die Bestellgebühr entsteht mit dem Abschicken und bleibt auch bestehen, wenn der Kunde die Bestellung später ablehnt oder sie storniert wird.
(3) Die Monatsgebühr ist im Voraus fällig, die Bestellgebühren am Monatsende. Die Abrechnung läuft über Stripe. Rechnungen bekommt der Kunde elektronisch. Die abgerechneten Bestellungen kann er im Dashboard einzeln einsehen.
(4) Einwendungen gegen eine Rechnung muss der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang in Textform erheben. Danach gilt die Rechnung als genehmigt. waitrAI weist in jeder Rechnung auf diese Folge hin.
§ 10 Sperre
(1) Ist der Kunde mit einem Betrag von mindestens einer Monatsgebühr länger als 14 Tage im Verzug, darf waitrAI den Zugang sperren. Vorher mahnt waitrAI in Textform, setzt eine Frist von mindestens sieben Tagen und kündigt die Sperre an.
(2) Ohne Vorwarnung darf waitrAI einzelne Funktionen oder den Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass:
- eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Plattform besteht;
- der Kunde rechtswidrige Werbung verschickt oder die Plattform missbraucht;
- eine Sperre der WhatsApp-Nummer durch Meta droht und sich nur so abwenden lässt.
Die Sperre reicht nur so weit wie nötig, zum Beispiel nur für Rundnachrichten. waitrAI informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
(3) Auch während einer Sperre kann der Kunde seine Daten nach § 18 exportieren.
(4) Hat der Kunde die Sperre zu vertreten, bleibt die Monatsgebühr geschuldet.
§ 11 Preisänderungen
(1) waitrAI kann die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungsmonats ändern, höchstens einmal in zwölf Monaten.
(2) Eine Erhöhung ist nur zulässig, soweit die Kosten von waitrAI für die Leistung insgesamt gestiegen sind, insbesondere für Sprachmodelle, Hosting und das Personal für Betrieb und Support. Gesunkene Kosten in einem Bereich werden mit gestiegenen in einem anderen verrechnet. Sinken die Kosten insgesamt, senkt waitrAI die Preise zum gleichen Zeitpunkt und im gleichen Umfang, wie sie sie bei einer Erhöhung angehoben hätte.
(3) Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Darauf weist waitrAI in der Ankündigung hin.
§ 12 Rechte an Plattform und Inhalten
(1) waitrAI räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Plattform für seinen eigenen Betrieb zu nutzen. Alle Rechte an Software, Datenbanken, Oberflächen und Marken bleiben bei waitrAI.
(2) Die Rechte an seinen Inhalten (Speisekarte, Fotos, Logo, Texte) behält der Kunde. Er räumt waitrAI das Recht ein, sie für die Vertragsdauer zu speichern, zu bearbeiten und anzuzeigen, soweit das für die Leistung nötig ist. Das schließt Druckprodukte nach § 20 ein.
(3) Der Kunde garantiert, dass er diese Rechte einräumen darf.
(4) waitrAI darf anonymisierte und zusammengefasste Nutzungsdaten ohne Personenbezug auswerten, um die Plattform zu verbessern. Ein Training von KI-Modellen mit Inhalten des Kunden oder seiner Gäste findet nicht statt (§ 4 Abs. 6).
(5) waitrAI darf den Kunden mit Name und Logo als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit widersprechen.
§ 13 Datenschutz
(1) Für die Daten seiner Gäste ist der Kunde Verantwortlicher und waitrAI Auftragsverarbeiter. Dazu schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag ab, der Teil dieses Vertrags ist.
(2) Für die Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter im Konto, in der Abrechnung und im Support ist waitrAI selbst Verantwortlicher. Dazu gilt die Datenschutzerklärung von waitrAI.
§ 14 Mängel
(1) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und nachvollziehbar in Textform.
(2) waitrAI beseitigt Mängel in angemessener Frist. Störungen, die den Bestellbetrieb verhindern, behandelt waitrAI vorrangig.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(4) Das Recht zur Minderung und zur Kündigung nach § 543 BGB bleibt unberührt.
§ 15 Haftung
(1) waitrAI haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- aus einer übernommenen Garantie und bei Arglist;
- nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen zwingender Haftung.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet waitrAI nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Das sind Pflichten, die die Durchführung des Vertrags erst möglich machen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, zum Beispiel die Bereitstellung des Bestellempfangs. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) In den Fällen von Absatz 2 haftet waitrAI je Schadensfall höchstens mit den vereinbarten Entgelten für die zwölf Monate vor dem Schadensfall, mindestens aber mit 5.000 €. Mehrere Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadensfall.
(4) Die Absätze 2 und 3 gelten auch für die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von waitrAI.
(5) Ansprüche auf Schadensersatz außerhalb von Absatz 1 verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde vom Anspruch und von waitrAI als Schuldner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
(6) Nimmt der Kunde wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Gastes Rückgriff bei waitrAI, gilt Absatz 1, soweit waitrAI den Schaden zu vertreten hat.
(7) Für Datenschutzverletzungen, einschließlich des Ausgleichs nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO, gelten die Absätze 1 bis 5. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet waitrAI dafür insgesamt höchstens mit 25.000 € je Vertragsjahr.
§ 16 Freistellung
(1) Nimmt ein Dritter waitrAI in Anspruch, weil der Kunde gegen diesen Vertrag oder gegen Gesetze verstoßen hat, stellt der Kunde waitrAI davon frei. Das gilt insbesondere für:
- Werbung ohne wirksame Einwilligung;
- Inhalte, an denen der Kunde keine Rechte hat;
- falsche Angaben zu Preisen, Allergenen oder Zusatzstoffen, die der Kunde freigegeben hat;
- Verstöße gegen die WhatsApp-Richtlinien.
Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Die Freistellung gilt nicht, soweit der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat.
(3) waitrAI informiert den Kunden unverzüglich, erkennt den Anspruch nicht ohne Zustimmung des Kunden an und überlässt ihm auf Wunsch die Abwehr.
(4) Hat waitrAI den Anspruch des Dritten mitverursacht, wird das nach § 254 BGB angerechnet. Ausgenommen sind Ansprüche, die allein darauf beruhen, dass der Kunde ein Muster von waitrAI unverändert verwendet hat.
§ 17 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn zum Ende jedes Abrechnungsmonats kündigen, im Dashboard oder in Textform. Ist das Modul Treueprogramm aktiv, kann waitrAI nur mit einer Frist von sechs Monaten ordentlich kündigen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für waitrAI ist insbesondere:
- Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsgebühren;
- wiederholte rechtswidrige Werbung trotz Abmahnung;
- schwerer Missbrauch der Plattform.
§ 18 Datenexport, Übergang und Löschung
(1) Der Kunde kann jederzeit, auch nach einer Kündigung, seine Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format exportieren:
- Speisekarte;
- Restaurantprofil und Einstellungen;
- Bestellungen;
- Reservierungen;
- Gästedaten;
- Treuepunkte;
- Einwilligungsnachweise;
- Bewertungen.
(2) Auf Verlangen des Kunden läuft die Leistung nach dem Vertragsende für eine Übergangszeit von bis zu 30 Tagen weiter, damit er zu einem anderen Anbieter wechseln kann (Art. 25 Data Act). Dafür gilt die anteilige Monatsgebühr.
(3) Nach dem Vertragsende, gegebenenfalls nach der Übergangszeit, kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage abrufen. Danach löscht waitrAI sie, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Die Einzelheiten zu Gästedaten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
(4) Für den Wechsel und den Export berechnet waitrAI keine Gebühren.
(5) Auf Verlangen unterstützt waitrAI den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene Infrastruktur des Kunden in angemessenem Umfang. Ist die Übergangszeit technisch nicht einzuhalten, teilt waitrAI das innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Verlangen mit, begründet es und nennt eine Übergangszeit von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann die Übergangszeit einmal verlängern.
(6) Zu den Daten nach Absatz 1 gehören auch Chatverläufe, soweit sie noch gespeichert sind. Nicht exportiert werden interne Systemdaten ohne Bezug zum Kunden, Sicherheitsprotokolle und Daten, deren Herausgabe Rechte Dritter verletzen würde.
§ 19 Änderungen dieser AGB
(1) waitrAI kann diese AGB für die Zukunft nur aus einem der folgenden Gründe ändern:
- geänderter Rechtslage oder Rechtsprechung;
- Vorgaben von Behörden;
- geänderten Bedingungen von Meta oder anderen Diensten nach § 5;
- neuen Funktionen, soweit sie bestehende Rechte des Kunden nicht einschränken;
- Sicherheitsgründen.
(2) Änderungen der Preise und der Hauptleistungen, der Haftung, der Freistellung, der Laufzeit und Kündigung, des Gerichtsstands und des Auftragsverarbeitungsvertrags sind auf diesem Weg ausgeschlossen. Dafür gelten § 11 und § 3 Abs. 3, oder es braucht die ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
(3) waitrAI kündigt eine Änderung mindestens sechs Wochen vorher in Textform an und schickt die neue Fassung mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. In der Ankündigung weist waitrAI auf diese Folge, auf das Widerspruchsrecht und auf das Kündigungsrecht hin.
(4) Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. waitrAI kann ihn dann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 20 Druckprodukte
(1) Druckprodukte wie Flyer, Aufsteller oder QR-Code-Karten liefert waitrAI zu den Preisen der jeweiligen Bestellung.
(2) Vor dem Druck bekommt der Kunde einen Entwurf zur Freigabe. Er prüft ihn insbesondere auf Name, Telefonnummer, QR-Code, Preise und Schreibfehler. Für Fehler, die im freigegebenen Entwurf enthalten waren, haftet waitrAI nicht.
(3) Geringe Farbabweichungen im Rahmen des drucktechnisch Üblichen sind kein Mangel.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, gilt § 377 HGB. Im Übrigen meldet der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt in Textform. Bei Mängeln druckt waitrAI nach; schlägt der Nachdruck fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder von der Bestellung des Druckprodukts zurücktreten.
(5) Liefertermine sind unverbindlich, außer sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
(6) Zu jedem Tarif gehört einmalig ein kostenloses Starterkit mit 1.000 personalisierten A5-Flyern, 4 A5-Tischaufstellern und 4 Aufklebern für Tür und Schaufenster. waitrAI druckt und verschickt es nach dem Start des Abos. Auf den Flyern kann der Kunde in jedem Tarif eigene Angebote und Gutscheine abbilden; die automatische Verarbeitung von Gutscheinen und Rabattaktionen beim Bestellen gehört zum Tarif Pro. Für das Starterkit gelten die Absätze 2 bis 5 entsprechend.
§ 21 Empfehlungsprogramm
(1) Empfiehlt der Kunde waitrAI einem anderen Restaurant mit seinem Empfehlungscode und bezahlt dieses Restaurant seine erste Rechnung, schreibt waitrAI dem Kunden eine Monatsgebühr des Tarifs Basic gut. Die Gutschrift wird mit der nächsten Rechnung verrechnet und nicht ausgezahlt; endet der Vertrag vorher, wird sie mit der letzten Rechnung verrechnet.
(2) Eigene Betriebe und Scheinanmeldungen zählen nicht.
(3) Wie der Kunde empfiehlt, verantwortet er selbst. Er wirbt nicht per E-Mail, WhatsApp oder Telefon ohne Einwilligung des Empfängers.
(4) waitrAI kann das Programm für die Zukunft beenden. Bereits verdiente Gutschriften bleiben erhalten.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg. waitrAI darf auch am Sitz des Kunden klagen.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(5) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Es gilt § 306 BGB.
Anhang: Modul Treueprogramm
Dieser Anhang ist Teil dieser AGB und gilt nur, wenn der Kunde das Treueprogramm einschaltet.
T1. Rollen
T1.1 Der Kunde ist gegenüber seinen Gästen alleiniger Anbieter des Treueprogramms. Er legt die Regeln fest, veröffentlicht die Teilnahmebedingungen im eigenen Namen und schuldet alle Prämien.
T1.2 waitrAI stellt nur die Software bereit. waitrAI führt die Punktekonten im Auftrag des Kunden nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. waitrAI wird gegenüber den Gästen nicht Vertragspartner und schuldet ihnen keine Prämien.
T1.3 Die Rechte an Software und Datenbank liegen bei waitrAI. Die Daten der Punktekonten sind Daten des Kunden im Sinne des Auftragsverarbeitungsvertrags.
T2. Pflichten des Kunden
T2.1 Der Kunde veröffentlicht vor dem Start Teilnahmebedingungen für seine Gäste. waitrAI stellt dafür ein Muster bereit. Das Muster ist keine Rechtsberatung; der Kunde prüft selbst, ob es zu seinem Betrieb passt.
T2.2 Der Kunde ist verantwortlich für:
- die Einhaltung seiner Teilnahmebedingungen gegenüber den Gästen;
- Werbung für das Programm, einschließlich der erforderlichen Einwilligungen (§ 7 UWG) und Pflichtangaben (§ 5b Abs. 4 UWG);
- die steuerliche Behandlung von Punkten und Prämien;
- den Jugendschutz bei Prämien mit Alkohol.
T2.3 Der Kunde ändert die Programmregeln in den Einstellungen nur so, wie es seine Teilnahmebedingungen erlauben. Die Software unterstützt ihn dabei mit Ankündigungsfristen.
T3. Leistungen von waitrAI
T3.1 waitrAI bucht Punkte nach den Einstellungen des Kunden, zeigt den Gästen ihren Stand und wickelt Einlösungen ab.
T3.2 waitrAI protokolliert jede Buchung mit Zeitpunkt, Anlass und zugehöriger Bestellung.
T3.3 Der Kunde kann Buchungen im Dashboard korrigieren. Erkennt waitrAI einen technischen Fehler bei Buchungen, behebt waitrAI ihn, korrigiert die betroffenen Buchungen und informiert den Kunden.
T4. Haftung
T4.1 Für Fehler bei Punktebuchungen haftet waitrAI nur nach den Haftungsregeln des Hauptvertrags.
T4.2 Hätte der Kunde einen Buchungsfehler durch eine Korrektur nach T3.3 vermeiden können, wird das als Mitverschulden nach § 254 BGB angerechnet.
T5. Freistellung
T5.1 Nimmt ein Gast oder ein Dritter waitrAI wegen des Treueprogramms in Anspruch und beruht der Anspruch auf einer Pflichtverletzung des Kunden, stellt der Kunde waitrAI davon frei. Das gilt insbesondere für fehlende oder unwirksame Teilnahmebedingungen, nicht gewährte Prämien und unzulässige Werbung. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
T5.2 Die Freistellung gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
T5.3 waitrAI informiert den Kunden unverzüglich über den Anspruch, erkennt ihn nicht ohne Zustimmung des Kunden an und überlässt dem Kunden auf Wunsch die Abwehr. Ausgenommen von der Freistellung sind Ansprüche, die allein darauf beruhen, dass der Kunde das Muster von waitrAI für die Teilnahmebedingungen unverändert verwendet hat.
T6. Ende des Vertrags, Tarifwechsel
T6.1 Endet der Hauptvertrag, bleibt der Kunde seinen Gästen gegenüber verpflichtet. Er muss die Punkte selbst weiter bedienen oder das Programm nach seinen Teilnahmebedingungen ordentlich beenden.
T6.2 Wechselt der Kunde in einen Tarif ohne Treueprogramm, gilt das als Ankündigung des Programmendes nach seinen Teilnahmebedingungen. Die Software informiert die Teilnehmer. Drei Monate lang läuft das Programm unverändert weiter; danach können Gäste ihre Punkte bis zwölf Monate nach dem Wechsel noch einlösen, aber keine neuen sammeln (Einlösemodus). Beides ist im neuen Tarif ohne Aufpreis enthalten. Vor dem Wechsel weist die Software den Kunden darauf hin.
T6.3 waitrAI stellt dem Kunden die Punktestände und die Buchungshistorie in einem maschinenlesbaren Format zum Abruf bereit. Das gilt bis 30 Tage nach Vertragsende bzw. nach dem Ende der Übergangszeit nach § 18 der AGB, auch während einer Sperre wegen Zahlungsverzugs.
T6.4 Danach löscht oder übergibt waitrAI die Daten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
T7. Änderung oder Einstellung des Moduls durch waitrAI
T7.1 waitrAI kündigt eine wesentliche Änderung oder die Einstellung des Treueprogramm-Moduls mindestens sechs Monate vorher an.
T7.2 Der Kunde erhält in diesem Fall den Export nach T6.3 und ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung.
T7.3 Die Frist ist länger als die Ankündigungsfrist des Kunden gegenüber den Gästen (drei Monate). So kann der Kunde sein Programm rechtzeitig umstellen oder beenden. Kündigt waitrAI den Hauptvertrag ordentlich, während das Modul aktiv ist, gilt eine Frist von sechs Monaten (§ 17 der AGB); der Einlösemodus läuft danach ohne Aufpreis bis zwölf Monate nach der Kündigung.
T8. Keine eigene Nutzung durch waitrAI
waitrAI nutzt die Daten der Punktekonten nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für Werbung, Profile oder das Training von KI-Modellen. Zulässig sind nur anonymisierte, zusammengefasste Statistiken nach § 13 Abs. 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags.